Jeder Beherbergungsbetrieb – egal ob Ferienzimmer, Ferienwohnung oder Hotel und unabhängig von der Betriebsgröße – ist in Deutschland verpflichtet, für jeden Gast einen besonderen Meldeschein nach §§ 29, 30 Bundesmeldegesetz (BMG) auszustellen und von dem Gast unterzeichnen zu lassen. (Quelle: DTV)
Im Wangerland werden Meldescheine und Gastdaten über das Meldescheinsystem von AVS online erhoben und die Meldescheine und Gästekarten hierrüber direkt erstellt und gedruckt. Meldescheine und Gästekarten werden direkt von dem Unterkunftsanbietenden ausgestellt und den Gästen bei Anreise vorgelegt – diese Aufgabe kann durch einen Servicevertrag auch an die WTG abgegeben werden, sodass die Gästekarten in der Tourist-Information ausgestellt und den Gästen ausgehändigt werden.
Ansprechpartner bei der Wangerland Touristik GmbH
Eike Sieberns
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