Gäste­beitrag

Der Gästebeitrag ist im niedersächsischen Kommunal­abgabengesetz verankert und wird in vielen Kurorten erhoben. 

  • Dieser dient zur Deckung des Aufwandes für die Erweiterung und Verbesserung touristischer Infrastruktur und anderer Leistungen, die für den Tourismus vorgehalten werden.

  • Der Gästebeitrag wird von jedem Gast erhoben und ist hier im Wangerland nach Ortsteilen und Jahreszeiten gestaffelt.

  • Vom Gästebeitrag befreit sind: Kinder bis einschließlich 3 Jahre, Schwerbehinderte, deren „Grad der Behinderung“ (früher: Minderung der Erwerbsfähigkeit) lt. amtlichen Ausweis 100% beträgt, Schwerbehinderte, die lt. amtlichen Ausweis völlig auf ständige Begleitung angewiesen sind (Kennzeichnung „H“oder „B“ im Ausweis). Bedeutet: unabhängig vom Grad der Behinderung (z.B. GdB 80% und Kennzeichnung B) sowie Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die lt. amtlichen Ausweis völlig auf ständige Begleitung angewiesen sind.

  • Die Beiträge sind nachfolgender Aufstellung zu entnehmen:

Zone 1

Hauptsaison (27.03. - 31.10.2023)

  • Erwachsene • 3,00 €

  • Jugendliche (13-17 Jahre) • 2,30 €

  • Kinder (04-12 Jahre) • 1,15 €

Nebensaison (01.01. - 26.03. & 01.11. - 31.12.2023)

  • Erwachsene • 1,15 €

  • Jugendliche (13-17 Jahre) • 1,00 €

  • Kinder (04-12 Jahre) • 0,60 €

Zone 2

Hauptsaison (27.03. - 31.10.2023)

  • Erwachsene • 1,75 €

  • Jugendliche (13-17 Jahre) • 1,15 €

  • Kinder (04-12 Jahre) • 0,60 €

Nebensaison (01.01. - 26.03. & 01.11. - 31.12.2023)

  • Erwachsene • 0,60 €

  • Jugendliche (13-17 Jahre) • 0,50 €

  • Kinder (04-12 Jahre) • 0,30 €

Gästebeitrags­satzung

der Gemeinde Wangerland

Sie benutzen offenbar den Internet Explorer von Microsoft als Webbrowser, um sich unsere Internetseite anzusehen.

Aus Gründen der Funktionalität und Sicherheit empfehlen wir dringend, einen aktuellen Webbrowser wie Firefox, Chrome, Safari, Opera oder Edge zu nutzen. Der Internet Explorer zeigt nicht alle Inhalte unserer Internetseite korrekt an und bietet nicht alle ihre Funktionen.