Gästebeitrag
Der Gästebeitrag ist im niedersächsischen Kommunalabgabengesetz verankert und wird in vielen Kurorten erhoben.
Dieser dient zur Deckung des Aufwandes für die Erweiterung und Verbesserung touristischer Infrastruktur und anderer Leistungen, die für den Tourismus vorgehalten werden.
Der Gästebeitrag wird von jedem Gast erhoben und ist hier im Wangerland nach Ortsteilen und Jahreszeiten gestaffelt.
Vom Gästebeitrag befreit sind: Kinder bis einschließlich 3 Jahre, Schwerbehinderte, deren „Grad der Behinderung“ (früher: Minderung der Erwerbsfähigkeit) lt. amtlichen Ausweis 100% beträgt, Schwerbehinderte, die lt. amtlichen Ausweis völlig auf ständige Begleitung angewiesen sind (Kennzeichnung „H“oder „B“ im Ausweis). Bedeutet: unabhängig vom Grad der Behinderung (z.B. GdB 80% und Kennzeichnung B) sowie Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die lt. amtlichen Ausweis völlig auf ständige Begleitung angewiesen sind.
Die Beiträge sind nachfolgender Aufstellung zu entnehmen:
Zone 1
Hauptsaison (27.03. - 31.10.2023)
Erwachsene • 3,00 €
Jugendliche (13-17 Jahre) • 2,30 €
Kinder (04-12 Jahre) • 1,15 €
Nebensaison (01.01. - 26.03. & 01.11. - 31.12.2023)
Erwachsene • 1,15 €
Jugendliche (13-17 Jahre) • 1,00 €
Kinder (04-12 Jahre) • 0,60 €
Zone 2
Hauptsaison (27.03. - 31.10.2023)
Erwachsene • 1,75 €
Jugendliche (13-17 Jahre) • 1,15 €
Kinder (04-12 Jahre) • 0,60 €
Nebensaison (01.01. - 26.03. & 01.11. - 31.12.2023)
Erwachsene • 0,60 €
Jugendliche (13-17 Jahre) • 0,50 €
Kinder (04-12 Jahre) • 0,30 €
Gästebeitragssatzung
der Gemeinde Wangerland