I. Zahlung: a. Mit Erhalt der schriftlichen Reservierungsbestätigung wird eine Anzahlung von 10 % des Rechnungsbetrages fällig. Die Anzahlung wird auf den Rechnungsbetrag angerechnet. Die Zahlungen haben unter Angabe der auf der Bestätigung ersichtlichen Rechnungs-Nummer zu erfolgen. Zahlungen ohne diese Rechnungs-Nummer können nicht als Erfüllung angesehen werden. a.a. Die Buchung für die Stellplatzreservierung ist erst gültig, wenn die Bestätigung vorliegt und die Anzahlung geleistet ist. b. Geht der Anzahlungsbetrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach Datum der Reservierungsbestätigung ein, so ist die Wangerland Touristik GmbH berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. In diesem Fall kann die Kurverwaltung die gemäß Ziffer II a zu berechnenden Kosten als Schadensersatz geltend machen. c. Der Restbetrag auf den Rechnungsbetrag muß spätestens 28 Tage vor Reisetermin gezahlt sein. Bei kurzfristigen Reservierungen - wenn zwischen Reservierungsdatum und Reisetermin weniger als 28 Tage liegen - ist der Bestätigungspreis in voller Höhe spätestens 14 Tage vor Reisetermin an die Wangerland Touristik GmbH zu zahlen (Feststellung des Zahlungseinganges). d. Ohne vollständige Zahlung des Rechnungsbetrages besteht kein Anspruch auf Überlassung eines Stellplatzes auf den umseitig genannten Campingplätzen sowie Erbringung der Bestätigungsleistung. II. Änderungen: a. Bei vom Reservierungsteilnehmer veranlaßten Änderungen bis 14 Tage vor Reiseantritt wird eine Bearbeitungsgebühr von 16,-€ erhoben. b. Bei vorzeitiger Abreise können nicht in Anspruch genommene Leistungen nicht erstattet werden. III. Rücktritt: a. Der Mieter des Stellplatzes kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber der Wangerland Touristik GmbH von der Stellplatzreservierung zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei der Wangerland Touristik GmbH. Tritt der Mieter von der Stellplatzreservierung zurück, so hat er Pauschalersatz für die bei der Wangerland Touristik GmbH bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in nachfolgender Höhe zu leisten: Rücktritt bis 45 Tage vor Beginn der Mietzeit 10 % des vereinbarten Gesamtmietpreises Rücktritt bis 30 Tage vor Beginn der Mietzeit 50 % des vereinbarten Gesamtmietpreises Rücktritt ab 29 Tage vor Beginn der Mietzeit 75 % des vereinbarten Gesamtmietpreises b. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei den Stellplatzvermietungen ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen. Sie schützt den Mieter im Falle eines Reiserücktritts bei Tod, schwerem Unfall oder plötzlicher Erkrankung des Mieters oder seiner nächsten Angehörigen vor den Kosten des Rücktritts. IV. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände: a. Wird die Stellplatzreservierung infolge höherer Gewalt (z. B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen oder Epidemien) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Mieter als auch die Wangerland Touristik GmbH den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn erhält der Mieter den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weitgehender Anspruch besteht nicht. Die Kurverwaltung kann jedoch für erbrachte Leistungen ein Entgelt verlangen.